AGB
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Diese Empfehlungsaktion wird von der Seniordirektion Gerhard Kopp organisiert. Änderungen oder ein Abbruch der Aktion sind jederzeit ohne Vorankündigung möglich.
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Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn die empfohlene Person eine Tätigkeit im Neben- oder Hauptberuf aufgenommen hat und innerhalb dieser Tätigkeit insgesamt zwölf bewertungsfähige Finanzanalysen mit tatsächlichem Geldeingang durchgeführt wurden. Ob diese Kriterien erfüllt sind, entscheidet die Seniordirektion Gerhard Kopp nach eigenem Ermessen.
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Für die ersten drei erfolgreichen Empfehlungen kann zwischen folgenden drei Prämien gewählt werden:
a) Ein Wochenende im 4-Sterne-Superior-Wellnesshotel Sonnhof in Sankt Johann mit drei Übernachtungen und Halbpension für zwei Personen. Die Terminfindung erfolgt in Absprache mit dem Empfehlunggeber unter Berücksichtigung der Hotelverfügbarkeiten. Ausgeschlossen sind Aufenthalte während der Weihnachtsferien und Osterferien.
b) Ein MacBook Air der neuesten Generation mit M4-Chip, mindestens 16 GB RAM und 256 GB SSD, entsprechend dem aktuellen Modellstand bei Auslieferung.
c) Eine Barauszahlung in Höhe von 1.500 Euro auf ein vom Empfehlunggeber benanntes Bankkonto. Für die Richtigkeit der Kontodaten wird keine Haftung übernommen. -
Für jede weitere erfolgreiche Empfehlung wird eine zusätzliche Geldprämie in Höhe von 1.000 Euro ausbezahlt.
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Die Auszahlung oder Übergabe der Prämien erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung und Bestätigung aller Voraussetzungen. Der Preis für das Hotelwochenende ist nicht übertragbar. Versand oder Auszahlung erfolgen zeitnah nach Abschluss der Prüfung. Verzögerungen durch verspätete Angaben des Empfehlunggebers, insbesondere der Bankverbindung, führen entsprechend zu späterer Ausführung.
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Für sämtliche Prämien gilt: Es handelt sich um geldwerte Vorteile. Eine individuelle Versteuerung kann erforderlich sein. Die Seniordirektion Gerhard Kopp übernimmt keine Verantwortung für eine mögliche steuerliche Behandlung. Der Empfehlunggeber ist selbst dafür verantwortlich, dies gegebenenfalls dem Finanzamt mitzuteilen. Die Formulierung „auf die Hand“ bedeutet nicht, dass eine steuerfreie Auszahlung erfolgt.
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Die im Potenzial-Check notierten Namen werden nicht automatisch übermittelt. Erst im persönlichen Gespräch mit einem Ansprechpartner der Seniordirektion Gerhard Kopp werden die Namen und Ideen durchgesprochen. Erst nach gemeinsamer Einschätzung, ob ein Kontakt in Frage kommt, wird über weitere Schritte entschieden.
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Die Seniordirektion Gerhard Kopp behält sich das Recht vor, Empfehlungen abzulehnen, wenn der Verdacht auf Missbrauch, Scheinempfehlungen oder Manipulation besteht.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kempten (Allgäu).